Ausgabe nicht persönlich zugeordneter elektronischer Gesundheitskarten ist unzulässig!
Das derzeitige Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte entspricht in etwa dem zur Online-Beantragung einer Mülltonne, denn dafür reicht die niedrige Schutzbedarfsklasse aus.
sites/default/files/bilder/bilder_aktuelles_2/PM Unzulässigkeit der eGK 2802-2012.pdf